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Corona aktuell: Sportanlagen (1)

06. 11. 2020

Liebe Mitglieder,

anbei erhaltet Ihr die Mail des Pferdesportverbandes Hessen bzgl. der neuen Coronabestimmungen zur Kenntnisnahme. 

Wir wünschen Euch allen viel Kraft für die Zeit, die jetzt auf uns zukommt. Bleibt alle gesund!

 

Am 03.11.20, 17:30 schrieb "Pferdesportverband Hessen e.V." :

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Entsetzen haben wir soeben zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Hessische Landesregierung den Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport bis zum 30. November 2020 untersagt hat. Lesen Sie hierzu bitte das angehängte Schreiben des Landessportbundes Hessen.

 

Die nach dem Tierschutzgesetz notwendige Bewegung dürfen/müssen Sie Ihren Pferden natürlich gestatten, so wie Sie das im Frühjahr beim ersten Lockdown getan haben. Nach den BMEL-Richtlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen kann diese Bewegung als freie Bewegung (Koppel etc.) oder als kontrollierte Bewegung (Reiten, Fahren, Führanlage etc.) gewährt werden.

 

Wir bedauern, diese Mitteilung machen zu müssen und verbeiben mit

 

 

  Grüßen aus Dillenburg

  Robert Kuypers

Pferdesportverband Hessen

 

Kontakt

Person  Mühlgasse 20
61239 Ober Mörlen
Phone  06002/5409
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