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Infektiöse Anämie - Information von Veranstaltern und Öffentlichkeit

30. 07. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 31.3.2020 ist eine geänderte Einhufer-Blutarmut-Verordnung in Kraft getreten. Ausrichter überregionaler Veranstaltungen sind danach verpflichtet, ein Pferde-Register zu führen.

 

Veranstaltungen, an denen nur Pferde aus dem eigenen Landkreis und direkt angrenzenden Landkreisen teilnehmen (auch wenn diese sich in einem anderen Bundesland befinden), haben nach Auskunft des Hessischen Landwirtschaftsministeriums einen regionalen Charakter. Bei diesen Veranstaltungen muss somit kein Pferderegister geführt werden.

 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) informiert mit dem angehängten Pressetext umfänglich über die Verordnung, die für sportliche und züchterische Veranstaltungen gilt und arbeitet mit Hochdruck an einer Software, die den Veranstaltern die Arbeit erleichtern soll und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. In der Zwischenzeit können die Veranstalter das ebenfalls angehängte Formblatt zur Erfassung teilnehmender Pferde verwenden.

 

Wir informieren Sie erneut, wenn die Software zur Verfügung steht und verbleiben mit

 

Grüßen aus Dillenburg

Robert Kuypers
Pferdesportverband Hessen
Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg
02771/8034-0

 

Kontakt

Person  Mühlgasse 20
61239 Ober Mörlen
Phone  06002/5409
Mails 

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